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Statuten
§ 1 Name und Sitz des Verbandes
Der Verband führt den Namen "VSÖ - Verband der Sicherheitsunternehmen Österreichs" und hat seinen Sitz in Wien.
§ 2 Zweck des Verbandes
Der Verband hat den Zweck, folgende Aktivitäten entweder selbst zu betreiben oder im Rahmen von Vereinigungen, welche gleiche oder ähnliche Zielsetzungen verfolgen, sinngemäß aktiv mitzuwirken:
- Erhöhung und Stärkung des Sicherungs- und Sicherheitsdenkens von Unternehmen, Privatpersonen und öffentlichen Institutionen,
- Betreiben und Fördern der allgemeinen Entwicklung und Standardisierung von Sicherheitssystemen zur Prävention, Erkennung und Ausforschung von gegen Eigentum gerichteten Delikten,
- Betreiben und Fördern der Anerkennung von Sicherheitsprodukten, -systemen und -anlagen als Mittel zur Verhütung von Sach- und Personenschäden.
Der Verband hat darüber hinaus die Aufgabe, die Lauterkeit des Wettbewerbes von Unternehmen, die Sicherheitsprodukte oder Dienstleistungen zur Sicherung von Eigentum gegen strafbare Handlungen herstellen, anbieten oder vertreiben, im Hinblick auf die korrekte Einhaltung von einschlägigen Normen, Bestimmungen und Qualitätsstandards zu beobachten und wettbewerbsrechtlich konformes Verhalten gegebenenfalls durch entsprechende Hinweise oder nötigenfalls auch mit gerichtlicher Hilfe nach den Bestimmungen des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) zu erwirken. Gemäß § 14 UWG ist der Verband in Fällen wettbewerbswidrigen Verhaltens von Anbietern oder Vertreibern berechtigt, nötigenfalls mittels Klage wettbewerbrechtlich korrektes Verhalten wiederherzustellen, und weiters berechtigt, die aus gerichtlichen Entscheidungen resultierenden Vollzugshandlungen zu setzen, zu beantragen oder ausführen zu lassen.
§ 3 Gliederung des Verbandes
Der Verband gliedert sich in drei Fachgruppen, und zwar:
- Erste Fachgruppe: "Elektronische Sicherungsanlagen" Unternehmen, welche auf dem Gebiet des elektronischen Alarmanlagenbaues als Hersteller, Vertriebsfirmen, insbesondere Generalvertretungen, und/oder Errichter tätig sind.
- Zweite Fachgruppe: "Mechanische Sicherheitseinrichtungen" Unternehmen, welche auf dem Gebiet der Herstellung und des Einbaues mechanischer Sicherheitseinrichtungen tätig sind.
- Dritte Fachgruppe: "Organisation und Dienstleistungen" Unternehmen, welche auf dem Gebiet der Organisation und Erbringung von Dienstleistungen zur Erhöhung der Sicherheit (Bewachungsunternehmen) tätig sind.
§ 4 Vollziehung des Verbandszweckes
Der Verband sucht den in § 2 statuierten Verbandszweck im besonderen zu erreichen durch:
- Erarbeitung von Bestimmungen und Standards zur Normierung und Typisierung von elektronischen Anlagen und zugehörigen Komponenten für die Auslösung, Signalisierung und Übertragung von Alarmen, im Rahmen von europäischen oder nationalen Ausschüssen des CENELEC und des ÖVE, unter gleichzeitigem Erfahrungsaustausch im Rahmen des europäischen Dachverbandes der nationalen Verbände einschlägiger Hersteller und Anlagenerrichter.
- Erarbeitung von Normen zur sicherheitstechnischen Beurteilung und Typisierung mechanischer Sicherheitsprodukte (z.B. Wertschutzschränke, Tresorräume, Wertschutztüren etc.) durch Mitarbeit in den europäischen oder nationalen Normenausschüssen des CEN und des ON unter gleichzeitigem Erfahrungsaustausch im Rahmen des europäischen Dachverbandes der nationalen Verbände von Geldschrank- und Tresorherstellern;
- Erarbeitung von Qualitätsanforderungen, Organisations- und Ausbildungsrichtlinien bzw. Normen für optimalen Schutz durch Bewachung und Sicherheitsberatung, unter Heranziehung geeigneter persönlicher und sachlicher Mittel, durch Mitarbeit in einschlägigen europäischen und nationalen Arbeitskreisen unter gleichzeitigem Erfahrungsaustausch im Rahmen des europäischen Dachverbandes der nationalen Verbände von Bewachungsunternehmen;
- Aktive Mitarbeit im Rahmen akkreditierter österreichischer Institutionen, welche die Zertifizierung und Qualitätsüberwachung einschlägiger Sicherheitsprodukte, -anlagen, -systeme und -dienstleistungen betreiben oder durchführen.
- Schaffung, Beschaffung und Auswertung von Informationen über Verhalten und Bewährung von sicherheitstechnischen Produkten, Anlagen, Systemen und Dienstleistungen;
- Zusammenarbeit mit der österreichischen Versicherungswirtschaft im Hinblick auf die Risikobezogene Anwendung von Bestimmungen, Standards, Normen und Richtlinien bei der Erarbeitung von versicherungstechnischen Empfehlungen und Regelwerken;
- Zusammenarbeit mit Behörden und Ämtern, betreffend den zweckorientierten Einsatz von Sicherheitsanlagen, -geräten und Organisationsschemata;
- Berücksichtigung und Übertragung österreichischer und ausländischer Sicherheitserkenntnisse in das Allgemeinbewusstsein und Zusammenarbeit mit österreichischen und europäischen Vereinigungen, die im Rahmen des Verbandszweckes gelegene Tätigkeiten entwickeln.
- Mitarbeit in den berufsständischen Vertretungen wie ÖVE, Kammern, Kammerorganisationen, Fachgruppenausschüssen, sowie anderen nationalen oder europäischen Vereinigungen, welche gleiche oder ähnliche Zwecke verfolgen oder deren Tätigkeit unmittelbar oder mittelbar auf die Vollziehung des Verbandszweckes wirksam sein kann.
- Öffentlichkeitsarbeit, um Probleme und Notwendigkeiten des Sicherheitswesens bekannt und transparent zu machen.
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