Förderungen

FÖRDERUNGEN VON SICHERHEITSPRODUKTEN IN DEN EINZELNEN BUNDESLÄNDERN

Wappen Wien Wien

Ab sofort: Förderung von IT-Infrastruktur zum Aufbau von Telearbeitsplätzen.

Förderquote: 75 %; bis zu 10.000 Euro pro Projekt
Einreichzeitraum: 01.03.2020 bis 31.12.2020

Das Förderprogramm unterstützt Wiener Unternehmen, um Telearbeitsplätze einzurichten und eine stabile Kommunikation zwischen Telearbeitsplätzen und dem Unternehmensstandort bzw. -standorten zu schaffen.

Hierzu gehören:
Beratungsmaßnahmen durch Dritte
investive Maßnahmen für IT-technische Einrichtungen
Wer: kleine und mittlere Unternehmen sowie Kleinstunternehmen aus Wien
Was: Beratungsleistung zur hard- und softwaremäßigen Ausstattung des Telearbeitssystems, IT-Hardware und Software
Einreichung: Laufend online mit dem Online-Förderantrag; ab 1.3.2020 rückwirkend

Die Bewertung der Anträge erfolgt durch Expertinnen und Experten der Wirtschaftsagentur Wien.

Weitere Informationen dazu erhalten Sie bei der Wirtschaftsagentur Wien.

Wappen Niederösterreich  Niederösterreich

Die Aktion „Sicheres Wohnen“ startet wieder!!
Das Land Niederösterreich fördert wieder Alarmanlagen und Sicherheitsmaßnahmen.
Start der Förderaktion: 4. November 2019 (rückwirkend per 1. Jänner 2019).
Letzte Möglichkeit der Antragstellung: 31. Dezember 2020.

Es werden Sicherheitseingangstüren ab der Sicherheitsklasse 3 und Alarmanlagen gefördert. Die Höhe der Unterstützung beträgt 30 Prozent der anerkannten Investitionskosten, die Obergrenze liegt bei maximal 1.000 Euro. Beide Förderungen können geltend gemacht werden, insgesamt kann somit ein Maximalbetrag von 2.000 Euro ausbezahlt werden.

Weitere Informationen dazu erhalten Sie bem Amt der NÖ Landesregierung Abteilung Wohnungsförderung.

Wappen Wien  Wien

Seit 1. April 2016 werden in Wien einbruchshemmende Wohnungseingangstüren ab Widerstandsklasse 3 (gemäß ÖNORM EN 1627) gefördert, die auch über einen zertifizierten Nachweis über die qualitätsüberwachte Produktion verfügen. Bei verglasten bzw. elektromechanischen Türelementen ist jedenfalls die Konformität mit der ÖNORM B 5338 nachzuweisen.

Für den Einbau einer einbruchshemmenden Wohnungseingangstüre, welche nach der ÖNORM B 5338 geprüft und gekennzeichnet sein muss und über mindestens Widerstandsklasse 3 verfügt, kann ein einmaliger nichtrückzahlbarer Beitrag im Ausmaß von 20% der Kosten, maximal jedoch 400 Euro je Türflügel, gewährt werden.

Die Förderunterlagen können bei der MA 50 Wohnbauförderung beantragt werden.

Wappen Burgenland
Burgenland

In Burgenland werden Alarm-/ Videoüberwachungsanlagen und Sicherheitstüren gefördert.

Für folgende Maßnahmen kann ein Zuschuss zu den anerkannten Investitionskosten in der Höhe von 30 % gewährt werden:

Alarm-/ Videoüberwachungsanlagen:
– Alarmanlagen nach der ÖVE/ÖNORM EN 50131-1 bis zu 1.000 Euro
– Alarmanlagen mit Videoüberwachungsanlage bis zu 1.500 Euro
– Aufrüstung von bereits bestehenden Alarmanlagen mit einer Videoüberwachungsanlage bis zu 500 Euro
– Alarmanlage mit Videoüberwachungsanlage in Kombination mit einer Sicherheitstüre bis zu 2000 Euro

Sicherheitstüren:
Der nicht rückzahlbare Zuschuss beträgt 30 % der anerkannten Investitionskosten, jedoch maximal
1.000 Euro vom anerkannten Rechnungsbetrag wird ein Selbstbehalt von 500 Euro inkl. MWSt. abgezogen.

Die Förderunterlagen können beim Amt der Burgenländischen Landesregierung beantragt werden.

Wappen Oberösterreich
Oberösterreich

In Oberösterreich wird der Einbau einer Alarmanlage in ein Eigenheim, in eine Eigentums- oder Mietwohnung gefördert.

30% der anerkannten Investitionskosten (brutto), maximal jedoch 1.000 Euro werden in Form eines Direktzuschusses gefördert.

Bedingung ist u.a. die Übermittlung eines korrekt ausgefüllten Installations-Attestes, welches hier  heruntergeladen werden kann. (Muster eines ausgefüllten Installationsattestes)

Die Förderunterlagen können beim Amt der Oberösterreichischen Landesregierung beantragt werden.

 Wappen Salzburg
Stadt Salzburg

Die Stadt Salzburg leistet einen Beitrag zur Bekämpfung der Kriminalität und fördert den Einbau von Alarmanlagen – speziell InhaberInnen von Kleingewerbe -Geschäftslokalen- in den oft nur eine Person anwesend ist.

Die Stadt Salzburg fördert den Einbau von kompakten, modular erweiterbaren Alarmanlagen, die über Telefonleitung bzw. einem GSM-Modul mit der Polizei bzw. einem Wachdienst mit permanent besetzter Notruf Zentrale verbunden ist und soll zumindest über einen Panik- bzw. Überfalltaster oder Fußkontaktschiene sowie über einen Bewegungsmelder als Einbruchsalarm verfügen.

Die Wirtschaftsförderung ersetzt bis zu einem Drittel der Kosten, maximal € 300.
Die Aktion „Sicherheitspaket für Kleingewerbe-Betriebe“ läuft bis Jahresende.

Die Förderunterlagen können beim WirtschaftsService Magistrat beantragt werden.

Wappen Land Salzburg

  Land Salzburg

Im Land Salzburg ist das Bedürfnis der Bürgerinnen und Bürger nach sicherem Wohnen in den letzten Jahren stark gestiegen. Die eigenen vier Wände sollen möglichst gut vor Einbruch geschützt sein. Die Salzburger Wohnbauförderung unterstützt auch Maßnahmen, die das ermöglichen. Dazu zählen z.B. die Montage von einbruchshemmenden Türen und Fenstern oder von Alarmanlagen und Gegensprechanlagen.

Das Land Salzburg gewährt einen nicht rückzahlbaren Zuschuss in der Höhe von mindestens 15% der tatsächlich abgerechneten bzw. maximal förderbaren Kosten. Maximal förderbare Kosten je Wohnung EUR 7.000,– – möglicher Zuschuss: EUR 1.050,–.

Diese Förderung läuft im Land Salzburg unter „Sanierung“ und  ist mit 3.500 Förderfällen pro Jahr kontingentiert.

Wappen Raaba Grambach  Raaba-Grambach

Sicheres Wohnen (Alarm- Videoanlagen, Sicherheits-fenster oder –türen)
Förderung: 20% max. € 700,-
Fördervoraussetzung: Antragsformular, Rechnung bzw. Einzahlungsbestätigung, Einbaubestätigung (im Einzelfall können weitere Nachweise eingefordert werden); Für private Wohngebäude

Dies Förderung läuft bis 31.12.2019.

Die Förderunterlagen können bei der Marktgemeinde Raaba-Grambach beantragt werden.